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In 5 Minuten lernen Sie die grundlegenden Funktionen der Plattform kennen. Für weitergehende Informationen können Sie über das grüne Fragezeichen am Rand auch die Handbücher oder Schnelleinstiege lesen.
zwischen
Cyber-Fuchs Privat
eine Marke der
Vertriebssoftware 24 GmbH – Timmerbarg 5 – 23795 Klein Rönnau
- nachfolgend auch Lizenzgeber genannt -
und
Nutzer der Software
- nachfolgend auch Lizenznehmer genannt -
Vertriebssoftware 24 GmbH vertreibt europaweit eine selbst entwickelte Online-Software zur CyberPrävention für den gewerblichen und privaten Bereich. Die Software ist urheberrechtlich geschützt.Der Lizenzgeber weist ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben sorgfältig ermittelt wurden. Für Vollständigkeit oder Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
§1 Definitionen
1. Lizenzgeber: Die Vertriebssoftware 24 GmbH, die als Entwickler und Rechteinhaber der Online-Software agiert.
2. Lizenznehmer: Die natürliche oder juristische Person, die die Software des Lizenzgebers lizenziert und nutzt.
3. Vertragssoftware: Die Online-Software zur Cyber-Prävention, die von der Vertriebssoftware 24 GmbH entwickelt und bereitgestellt wird, einschließlich aller digitalen Benutzerdokumentationen.
4. Zugangsdaten: Der Benutzername und das Passwort, die dem Lizenznehmer zur Nutzung der Vertragssoftware bereitgestellt werden.
5. Vertragslaufzeit: Die Dauer, in der der Lizenznehmer zur Nutzung der Vertragssoftware berechtigt ist.
§2 Vertragsgegenstand
1. Der Gegenstand dieses Vertrages ist die Überlassung der genannten Online-Software, einschließlich der zugehörigen Online-Benutzerdokumentation, und die Einräumung der in §3 beschriebenen Nutzungsrechte.
2. Die Vertriebssoftware 24 GmbH überlässt dem Lizenznehmer einen Zugang zur Vertragssoftware sowie eine digitale Benutzerdokumentation. Für den Log-in in den geschützten Bereich der Software teilt die Vertriebssoftware 24 GmbH dem Lizenznehmer den Benutzernamen sowie das zugehörige Passwort (die Zugangsdaten) mit.
3. Die Funktionalität der Vertragssoftware ergibt sich aus der Produktbeschreibung. Diese Angaben sind als Leistungsbeschreibung zu verstehen und nicht als Garantien. Eine Garantie wird nur dann gewährt, wenn diese ausdrücklich so bezeichnet worden ist.
4. Installations-, Anpassungs- und Konfigurationsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
§3 Rechteeinräumung
1. Der Lizenznehmer erhält ein nicht ausschließliches, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht zur Nutzung der Software. Die Vertragssoftware darf von verschiedenen Geräten abgerufen werden, da es sich um eine Online-Plattform handelt. Die Nutzung der Software ist jedoch auf den Lizenznehmer beschränkt.
2. Die zulässige Nutzung umfasst das Einloggen des berechtigten Nutzers, das Laden in den Arbeitsspeicher sowie den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Lizenznehmer. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Vertragssoftware zu vermieten, unterzulizensieren oder Dritten zugänglich zu machen, unabhängig davon, ob dies entgeltlich oder unentgeltlich geschieht.
3. Nutzt der Lizenznehmer die Vertragssoftware in einem Umfang, der die von ihm erworbenen Nutzungsrechte qualitativ oder quantitativ übertrifft, so verpflichtet er sich, unverzüglich die notwendigen Rechte zu erwerben. Andernfalls wird der Lizenzgeber seine Rechte geltend machen.
4. Merkmale, die der Programmidentifikation dienen, dürfen nicht von der Vertragssoftware entfernt werden. Die Software darf nicht verändert werden.
§4 Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr.
2. Jede Partei kann den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen.
3. Nach Ablauf des Vertrages werden die Zugangsdaten des Lizenznehmers gesperrt, und die Nutzung der Vertragssoftware ist nicht mehr möglich.
§5 Lizenzzahlungen
1. Die Gebühr entspricht dem vereinbarten Betrag.
2. Die Gebühr kann von einem Kooperationspartner (z. B. Versicherer) übernommen werden.
3. Sämtliche genannten Preise sind Bruttopreise bei Privatpersonen und Nettopreise, d. h.zuzüglich der anfallenden Mehrwertsteuer bei Unternehmen.
4. Der Preis kann vertraglich abweichen; dann gilt der individuell festgelegte Preis.
5. Sämtliche Zahlungen des Lizenznehmers sind mit der Freischaltung der Vertragssoftware und Mitteilung der Zugangsdaten fällig und innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung auf das in der Rechnung genannte Konto zu zahlen.
6. Ist der Lizenznehmer ein Verbraucher, betragen die Verzugszinsen 5 Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Im Übrigen betragen die Verzugszinsen 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
§6 Gewährleistung
1. Der Lizenzgeber leistet Gewähr für die vereinbarte Erreichbarkeit der Vertragssoftware und dafür, dass der Lizenznehmer die Vertragssoftware ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann. Die sachgemäße Gewährleistung gilt nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass die Vertragssoftware in einer nicht unterstützten Hardware- oder Softwareumgebung eingesetzt wird.
2. Gewährleistungsansprüche basierend auf Sachmängeln, mit Ausnahme von Schadenersatzansprüchen, verjähren innerhalb von zwei Jahren. Wenn kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Die Verjährung beginnt nach der Mitteilung der Zugangsdaten.
3. Für Schadenersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt die Sonderregelung des §8 dieses Vertrages.
§7 Haftung
1. Der Lizenzgeber haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG). Der Lizenzgeber haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden, es sei denn, wesentliche Vertragspflichten werden verletzt. In diesem Fall haftet der Lizenzgeber bis zum doppelten Betrag der gezahlten Lizenzgebühren.
2. Der Lizenzgeber haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, außer im Fall grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
§8 Sicherungsmaßnahmen
(1. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Vertragssoftware und seine Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff zu sichern. Er wird hierfür geeignete Maßnahmen treffen und die Zugangsdaten an einem sicheren Ort aufbewahren.
§9 Support
1. Der Lizenznehmer hat während der Vertragslaufzeit Anspruch auf Support durch den Lizenzgeber. Der Support erfolgt per E-Mail oder telefonisch.
§10 Demo-Version
1. Bei einer Demo-Version der Vertragssoftware ist die Nutzung nur für einen gesondert vereinbarten Zeitraum gestattet. Eine kommerzielle Nutzung der Demo-Software ist untersagt.
2. Jegliche Gewährleistung ist bei Demo-Software ausgeschlossen.
§11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§12 Ergänzende Bestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung der Schriftformklausel. Elektronische Dokumente in Textform erfüllen diese Formerfordernis nicht.
2. Die AGB des Lizenznehmers finden keine Anwendung
3. Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
4. Erfüllungsort ist Bad Segeberg. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Kiel, sofern beide Vertragsparteien Kaufmann oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland besitzen.